Jede
Trennung, jede Kündigung
im Arbeitsleben ist ein bedeutender Einschnitt.
Für
uns heißt dies: Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten, beim
Erstgespräch und der Begleitung während der Auseinandersetzung, auch bei
schwierigen Fällen.
Erfahrungsgemäß werden Prozesse dadurch gewonnen, über die entscheidenden
Informationen zu verfügen und diese sachgerecht aufzubereiten. Nicht immer
muss eine solche Auseinandersetzung vor Gericht landen oder dort zu Ende
geführt werden. Wir legen den Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch darauf,
außergerichtlich Druck
aufzubauen und so das finanziell beste Ergebnis für unsere Mandanten zu
erzielen. Rufen Sie uns gern unverbindlich an. Oft kann bereits in einem
ersten Telefonat geklärt werden, ob und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Auch
wenn der Kündigungsschutz immer wieder in der politischen Diskussion ist,
gilt:
Langjährig Beschäftigte haben eine sehr gute Chance, bei einer Beendigung
eine hohe
Abfindung zu erzielen. Hier verfügen wir über fundierte Erfahrungen,
um je nach Branche und Gerichtsbezirk die richtige Lösung und eine
angemessene
Abfindung durchzusetzen.
Steen Rechtsanwälte
sind an allen Arbeitsgerichten in Deutschland zugelassen.
Aktuelle Rechtsprechung wird von uns laufend kommentiert.
Einzelheiten finden sie unter
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de
....und die Kosten
Unsere Gebührenregelungen sind transparent und angemessen, sie werden auch
von Ihrer Rechtschutzversicherung akzeptiert. Für die ausführliche
Erstberatung (wenn es dabei bleibt) berechnen wir die gesetzliche Gebühr von höchstens € 190 zzgl. MWSt.
Ab
01.07.2006 können Anwaltskosten auch aufwandsbezogen berechnet werden
- statt fester Gebührensätze. Sprechen Sie uns hierauf an, damit wir eine
angemessene Lösung für Sie finden. |