ständige Fortbildung
garantiert

wir erfüllen die Voraussetzungen für die Fachanwaltschaft durch langjährige
Praxis und ständige Fortbildung - auch über das Üblichen hinaus
|
|
|
Referenzen |
|
|
Rechtsanwalt Steen
wird häufig em pfohlen, auch von anderen Anwälten. Wettbewerber nennen
ihn „kompetent und geschickt, konstruktiv und zielorientiert“
(laut Juve-Handbuch – Verlag für juristische Information 2005/06).
In der Ausgabe 2009/10 lobt ein Mandant die "24-Std.-Erreichbarkeit".
Betriebräte beraten
und vertreten wir in allen Branchen, u.a. aus den Firmen:
-
ABN AMRO Bank (Gesamt-BR
Frankfurt)
-
Bankhaus Delbrück
Bethmann Maffei (Gesamt-BR Frankfurt)
-
Acciona Airport Services
-
Berufbildungswerk Hamburg
-
Blohm Maschinenbau GmbH
-
British Airways (Gesamt-BR und Station Hamburg)
-
Cap Gemini (Gesamt-BR)
-
Carlsen
Verlag
-
Dettmer Reederei
-
Deutsche Binnenreederei
-
Eppendorf AG und
Instrumente GmbH (Medizintechnik)
-
Gemeinschaftsbetriebsrat Hamburg Airport
-
Flughäfen Köln,
Düsseldorf, Hannover, Bremen, Nürnberg, Leipzig, Dresden
-
Hamburger Schiffsbauversuchsanstalt
-
HGC Hamburg Gas
Consult
-
HHLA - Hamburger
Hafen- und Logistik AG (BR und KBR)
-
Lufthansa Gebäude
Management und LSG Sky Chefs
-
MAERSK Line Deutschland
-
Polzug Intermodal
-
Proligo Biochemie
GmbH
-
Reederei
NSB - Norddeutsche Schifffahrtsgesellschaft
-
Rhenus
Midgard
-
SAGA - IT
-
SGS Germany GmbH
(Gesamt-BR)
-
Wirtschaftsakademie
Schleswig-Holstein
|
Fachartikel |
In der
Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ hat Herr RA Steen viele
Urteilsanmerkungen veröffentlicht.
(siehe unter:
Betriebsräte)
Zuletzt ist
im Bund-Verlag von ihm erschienen die Broschüre zum
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Neues Recht, Erste Hilfe (2. Auflage 2007)
|

|
Presse
NDR 2 -Interview am 28. Okt. 2009
Anspruch auf Weihnachtsgeld - auch in der Krise
"Auch in Krisenzeiten besteht Anspruch auf
Weihnachtsgeld, wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag klare Zusagen
gibt." Dies hat Rechtsanwalt Wolfgang Steen im NDR 2-Interview am 28.10.
klargestellt. "'Auch ohne vertraglich Zusage kann das Weihnachtsgeld
gefordert werden, wenn der Arbeitgeber in drei Jahren ohne Vorbehalt gezahlt
hat. Nur auf 'Freiwilligkeit' zu verweisen, reicht hier nicht. Es muss schon
erkennbar sein, dass die Zahlung an klare Bedingungen geknüpft ist, wie etwa
eine bestimmte Gewinnsituation oder das ungekündigte Arbeitsverhältnis.
Hierüber muss vorher Klarheit bestehen." In dem Interview wurde auch
nach Gleichbehandlung gefragt, wenn andere im Betrieb das Geld
bekommen. Antwort: "Der Arbeitgeber darf Einzelne nicht ohne Grund von der
Zahlung ausschließen. Es besteht Anspruch auf Gleichbehandlung. Nur wenn
vorher - am Anfang des Jahres - Ausnahmen erklärt wurden, z.B. weil Kellner
üblicherweise Trinkgeld erhalten, die Köche nicht, kann es zulässige
Ausnahmen zu Lasten der Köche geben." Klargestellt hat RA Steen
auch, dass auf tarifliche Ansprüche nicht verzichtet werden kann. "Wenn der
Arbeitnehmer gegen den Tarifvertrag auf das 13. Monatseinkommen verzichtet,
ist dies unwirksam. Das Geld kann trotzdem gefordert werden."

Protest auf der MS "Europa" - Hamburger
Abendblatt vom 26.09.1997
"Die Crew der MS 'Europa' kämpft um ihre Arbeitsplätze. Seit bekannt
wurde, dass das Flaggschiff des Touristik-Unternehmens Hapag-Lloyd im
Frühjahr 1998 an die malaiische Star Cruises übergeht, fürchten die
Besatzungsmitglieder um ihr Zukunft ...
"Rechtlich wäre es durchaus möglich, dass das Schiff ausgeflaggt wird und
die Besatzung trotzdem den deutschen Sozialstandard behält", sagte
Rechtsanwalt Steen, der für den See-Betriebsrat die Verhandlungen über
einen Sozialplan führt."
Krach im Hafen:
Bei der HHLA sollen Köpfe rollen - Bericht der Bild-Zeitung vom
19.12.1996
Hauskrach bei der Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG (HHLA), Angst vor
Weihnachten um viele Arbeitsplätze: Der größte stadteigene Umschlagbetrieb
plant tiefgreifende Veränderungen.
Das "Konsolidierungsprogramm" (K 3) bedroht bis 1998 mindestens 86
Beschäftigte mit betriebsbedingten Kündigungen. Wer und welche Bereiche
davon betroffen sein sollen, wurde dem Betriebsrat zunächst jedoch nicht
mitgeteilt. Fest steht: Seit dem 24. September gibt es Ärger über das
vorgesehene Konzept.
Erst als der Betriebsrat rechtliche Schritte androhte und den RA Steen
beauftragte, kamen die Chefs ihren gesetzlichen und tariflichen Pflichten
nach.
|
|
|

Büro im Spitalerhof
(in Hamburg gegenüber dem Hauptbahnhof ) -
Adresse: "Kurze Mühren 1"
|